FAQ zu Störstoffen in der Biotonne

Seit Juli 2023 überprüft der EVS die Inhalte der Biotonnen genauer. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass keine Störstoffe enthalten sind, die nicht in die Biotonne gehören.

„Störstoffe" sind Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören - zum Beispiel Glas, Plastik, Metalle und Restabfall. Auch Bio-Müll Folienbeutel, die als kompostierbar gekennzeichnet sind, sind nicht für die Biotonne geeignet.

Der EVS kontrolliert die Biotonnen, weil im saarländischen Bioabfall, der über die Biotonne gesammelt wird, immer noch viele Dinge enthalten sind, die dort nicht hineingehören. Diese Materialien werden als "Störstoffe" bezeichnet und umfassen vor allem Metall, Glas oder Plastik. Es ist wichtig zu wissen, dass auch Biofolien-Müllbeutel, die als kompostierbar gekennzeichnet sind, nicht in die Biotonne gehören.

Störstoffe im Bioabfall verursachen hohe Kosten und erschweren oder verhindern sogar die Verwertung des Bioabfalls. So sind seit dem 1. Mai 2025 laut der sogenannten kleinen Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) maximal 1 Prozent Störstoffe im Bioabfall erlaubt.

Das Ziel des EVS muss es daher sein, die Qualität des Bioabfalls deutlich zu verbessern.

Seit dem 1. Juli 2023 werden Müllfahrzeuge mit Detektionssystemen eingesetzt, um die Biotonnen auf Störstoffe zu kontrollieren. Vor und während der Leerung fotografiert das System den Inhalt der Tonne und scannt automatisch nach Störstoffen.

Das Kontrollsystem erkennt die falsche Befüllung der Biotonne mit KI-Technologie und dokumentiert sie mit Fotos. Die Zuordnung erfolgt über einen Transponder, der am Behälter angebracht ist.

Werden in Ihrer Biotonne vor der Leerung Störstoffe festgestellt, bleibt die Tonne ungeleert. Ein Hinweisaufkleber wird angebracht. Sie müssen dann dafür sorgen, die unzulässigen Abfälle zu entfernen. Nach der Beseitigung der Störstoffe können Sie die Biotonne bei der nächsten regulären Leerung erneut bereitstellen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Störstoffe zu entfernen oder wenn das Sortieren unterlassen wird, kann die Tonne zusammen mit dem Restabfall abgeholt werden. In diesem Fall melden Sie sich bitte bei der Telefonnummer, die auf dem Hinweisaufkleber an Ihrer Biotonne steht. Es wird eine Gebühr von 10,41 Euro zzgl. der Kosten für die Leerung der Restabfalltonne erhoben. 

Es kann vorkommen, dass Störstoffe im unteren Teil der Biotonne erst während des Entleerungsvorgangs erkannt werden. In solchen Fällen prüft der EVS, ob und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen, und wendet sich gegebenenfalls an den Verantwortlichen.

Laut Abfallwirtschaftssatzung ist es nicht erlaubt, Störstoffe in die Biotonne zu geben. Wer dies dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Jede Biotonne ist mit einem Chip ausgestattet, der sie eindeutig identifiziert und dem jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. der Grundstückseigentümerin zuordnet.

Das gehört hinein:

Biogut aus der Küche

  • Brot- und Gebäckreste
  • Eierschalen
  • Gemüse- und Salatabfälle
  • Kaffeesatz, Filtertüten, Teebeutel
  • Lebensmittelreste (verdorben, verschimmelt)
  • Obstabfälle (auch Schalen von Bananen und Zitrusfrüchten)
  • Speisereste (auch gekochte)
  • Wurst- und Käsereste (ohne Verpackung)
  • Fleisch- und Fischabfälle (können auch in die Restabfalltonne)

Biogut aus dem Garten

  • Blumenabfälle
  • Blumenerde
  • Fallobst (kleine Mengen)
  • Moos und Laub
  • Rasen-, Strauch- und Baumschnitt (zerkleinert)
  • Schnittblumen
  • Unkraut

Sonstiges Biogut

  • Kleintierstreu (Heu, Holzwolle, Papier)
  • Sägespäne und -mehl

In die Biotonne dürfen keine Abfälle, die nicht biologisch abbaubar sind oder die biologische Verwertung stören. Dies gilt auch für als kompostierbar oder biologisch abbaubar bezeichnete Kunststoffe, insbesondere Bio-Folienbeutel.

NICHT in der Biotonne entsorgt werden dürfen zum Beispiel:

  • Alufolien
  • Asche
  • Biomüll-Folienbeutel
  • Hundekot
  • Hygieneartikel
  • Kaffeekapseln
  • Kehricht
  • Konservendosen
  • Plastikfolien und Plastiktüten aller Art
  • Produkte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen (Becher, Geschirr, Kaffeekapseln)
  • Restabfälle aller Art
  • Staubsaugerbeutel
  • Steine
  • Verpackungen
  • Windeln
  • Zigarettenreste

Aus hygienischen Gründen dürfen Fleisch- und Fischabfälle in der Tonne entsorgt werden, die als nächstes geleert wird (Restabfall- oder Biotonne).

Sie können auf der Homepage des EVS kostenfrei Trennpläne für den Haushalt herunterladen oder bestellen. Es gibt sie in mehreren Sprachen.

Trennpläne herunterladen
Trennpläne bestellen

Bitte besorgen Sie sich fürs getrennte Sammeln der Abfälle in der Küche ein Vorsammelgefäß. Am besten nutzen Sie einen Eimer mit Deckel – auch bekannt als Bio- oder Komposteimer. Alternativ können Sie auch eine Schüssel oder einen anderen kleinen Eimer verwenden.

Tipps zur Handhabung:

  • Zeitungspapier als Einlage: Legen Sie den Eimer oder die Schüssel mit ein paar Lagen Zeitungspapier aus. So bleibt das Gefäß sauber und muss nicht nach jeder Entleerung ausgespült werden.
  • Bioabfälle einwickeln: Eine weitere Möglichkeit ist, die Bioabfälle direkt in etwas Küchen- oder Zeitungspapier einzuwickeln, bevor Sie sie in das Gefäß legen.
  • Papier-Bioabfalltüten: Wenn Sie lieber Tüten verwenden möchten, nutzen Sie bitte ausschließlich spezielle Bioabfalltüten aus Papier. Diese sind in vielen Supermärkten und Drogerien erhältlich – meist aus braunem Packpapier, mit oder ohne Henkel.
     

Probieren Sie einfach aus, welche Methode für Ihren Haushalt am besten funktioniert.

Wichtig: Keine Plastiktüten!

Falls Sie ausnahmsweise Plastiktüten verwenden müssen, denken Sie bitte daran:
- Abfälle aus der Tüte in die Biotonne leeren
- Leere Plastiktüte in die Restabfalltonne werfen

Die in vielen Supermärkten angebotenen biologisch abbaubaren Biomüll-Folienbeutel dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.

Auch wenn Hersteller mit der biologischen Abbaubarkeit werben, verläuft der Zersetzungsprozess zu langsam: Die kurze Verweildauer des Bioabfalls in den Verwertungsanlagen reicht nicht aus, um die Beutel vollständig abzubauen.

Hinzu kommt, dass die Beutel optisch kaum von herkömmlichen Plastiktüten zu unterscheiden sind und deshalb mit großem Aufwand aussortiert werden müssen.

Bitte verwenden Sie daher ausschließlich Papiertüten oder wickeln Sie Ihre Bioabfälle in etwas Küchen- oder Zeitungspapier. Alternativ können Sie den Bioabfall auch lose in die Tonne geben – idealerweise mit einer Lage Zeitungspapier am Boden, um Feuchtigkeit aufzufangen.

Das Biogut aus dem Saarland wird zu Kompost für die Landwirtschaft oder den Gartenbau verarbeitet. Es kann auch als „Nahrung“ für Biogasanlagen genutzt werden, um daraus Energie zu gewinnen. Damit das Biogut hochwertig stofflich oder energetisch verwertet werden kann, muss es sorgfältig getrennt gesammelt werden.

Derzeit wird das Biogut aus der Biotonne außerhalb des Saarlandes verwertet. Ab Mitte 2026 soll das geplante EVS BioMasseZentrum in Velsen jährlich etwa 60.000 Tonnen Biogut und Grüngut von kommunalen Sammelstellen zu hochwertigem Kompost und grünem Biogas verarbeiten.

Die Biotonne wird 14-täglich geleert. Die Gebühr für die Biotonne entnehmen Sie bitte unserer Übersicht Abfallgebühren

Bitte nutzen Sie hierfür das Formular An-, Ab- und Ummeldung von Abfallgefäßen, das Sie im Formular-Service finden.

Wenn Sie erstmals Abfallgefäße anmelden, können Sie die Felder Objekt- und Debitorennummer freilassen. Diese Angaben erhalten Sie mit dem ersten Gebührenbescheid.

Für die Bestellung einer Biotonne steht ein separates Online-Formular zur Verfügung. Wenn Sie die Biotonne abmelden möchten, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich, dass Sie den Bioabfall auf Ihrem Grundstück selbst kompostieren.

Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung hilft Ihnen gerne unser EVS Kunden-Service-Center weiter, Tel. 0681 5000-555, E-Mail service-abfall@evs.de

Hinweis für Mieterinnen und Mieter: 
Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, wenden Sie sich bitte an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Nur diese bzw. dieser kann Abfallgefäße bestellen oder abmelden.