Fragen und Antworten rund um die Gelbe Tonne
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Gelbe Tonne. Die Gelbe Tonne wird nicht vom EVS, sondern im Auftrag der Dualen Systeme von privaten Abfuhrunternehmen abgefahren. Der EVS hat keine Verträge mit diesen Unternehmen und kann daher auf deren Leistung keinen Einfluss nehmen.
Wer ist mit der Aufstellung und Leerung der Gelben Tonne in meiner Kommune beauftragt?
Kontaktdaten der Abfuhrunternehmen*
Landkreis | Abfuhrunternehmen | Info-Telefon | Webseite |
---|---|---|---|
Merzig-Wadern | Remondis GmbH | Tel. 0800 1223255 | www.remondis-gelbetonne.saarland |
Neunkirchen | RMG GmbH | Tel. 0800 4006005 | gelbe-tonne.neunkirchen@rmg-gmbh.de |
Regionalverband Saarbrücken | Paulus GmbH | Tel. 0800 8560001 | www.gelbe-tonne.saarland |
Landkreis Saarlouis | Adam GmbH | Tel. 06835 9551229 | www.gelbe-tonne-sls.de |
Landkreis Saarpfalz | Remondis GmbH | Tel. 0800 1223255 | www.remondis-gelbetonne.saarland |
Landkreis St. Wendel | Jakob Becker GmbH | Tel. 0800 7236661 | www.jakob-becker.de |
*Bürger*innen der Kommunen, die die Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung selbst übernommen haben, wenden sich bitte an die jeweiligen Kommunalverwaltungen bzw. den zuständigen Entsorger. Konkret sind dies:
- Saarbrücken bzw. ZKE,
- Völklingen bzw. EZV,
- St. Ingbert,
- St. Wendel,
- Lebach,
- Eppelborn,
- Wadgassen,
- Merzig und
- Mettlach.
Kann man die Gelbe Tonne tauschen lassen?
Bitte wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Entsorger. Zuständigkeiten und Ansprechpartner finden Sie oben. In begründeten Fällen (wird individuell vom jeweiligen Entsorger geprüft) kann ein größeres oder kleineres Gefäß aufgestellt werden.
Kann ich die Gelbe Tonne ablehnen?
Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie das kostenfreie Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen nutzen. Sie können die Stellung der Gelbe Tonne auf dem eigenen Grundstück auch ablehnen. Ungeachtet dessen sind seit dem 01.01.2015 nach §11 der Abfallwirtschaftssatzung des EVS und basierend auf den §§ 7, § 14 KrwG und §13 VerpackG die Eigentümer und die Mieter im Entsorgungsgebiet des EVS zur Förderung des Recyclings und der Verwertung angehalten, Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas getrennt zu sammeln.
Damit besteht eine gesetzliche Verpflichtung, gebrauchte Verpackungen getrennt vom Restabfall zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.
Was mache ich, wenn Mehrmengen anfallen?
Für gelegentlich anfallende größere Mengen, die nicht in die Gelben Tonnen passen, können selbst beschaffte transparente Foliensäcke verwendet werden, die Sie bitte am Abfuhrtag neben der gelben Tonne bereitstellen.
Werden Fehlwürfe - z. B. Restabfall in der Gelben Tonne - kontrolliert?
Ja, der beauftragte Dienstleister der Dualen Systeme ist angehalten, den Inhalt der Gelben Tonnen auf Fehlbefüllungen zu kontrollieren. Dies gilt insbesondere, wenn Gewicht oder andere Auffälligkeiten darauf hinweisen, dass Fehlwürfe enthalten sind.
Was passiert mit der Gelben Tonne, wenn sie falsch befüllt ist?
Sobald feststellt wird, dass eine Gelbe Tonne mit Fremdmaterialien fehlbefüllt ist, wird die jeweilige Tonne mit dem Hinweis versehen, dass der in der Gelben Tonne enthaltene Abfall bis zum nächsten Abfuhrtermin nachsortiert werden muss. Erfolgt die Nachsortierung nicht, soll über den EVS eine gebührenpflichtige Entsorgung des fehlbefüllten Behälters durchgeführt werden. Im Wiederholungsfall können Nutzer*innen von der Verpackungsentsorgung ausgeschlossen werden. Sie können dann das kostenfreie Rücknahmesystem der Gelben Tonne eine längere Zeit nicht mehr in Anspruch nehmen und müssen Verpackungen anderweitig einer Verwertung zuführen.
Werden die Gelben Tonnen gelegentlich gereinigt?
Nein, eine Reinigung der Gelben Tonne ist nicht vorgesehen. Dies sollte bei der vorgesehenen Nutzung zur Sammlung restentleerter Verpackungen auch nicht notwendig sein
Kann ich ausschließlich durchsichtige Säcke nutzen und diese - selbstverständlich nach Rücksprache - an einer anderen Gelben Tonne (z.B. des Nachbargrundstücks) befestigen?
Ja, das ist möglich, wenn Ihr/e Nachbar/-in damit einverstanden ist.