Der EVS ist für die Einsammlung und Verwertung von Restabfall, Biogut, Papier, Sperrabfall, Sonderabfall und verschiedene Wertstoffe zuständig. Die Gelbe Tonne wird nicht im Auftrag des EVS abgefahren. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Abfuhrunternehmen. 

Die Dualen Systeme haben verschiedene private Abfuhrunternehmen mit der Einsammlung beauftragt:

Abfuhrunternehmen Gelbe Tonne (gültig ab 1.1.2024)

Landkreis Abfuhrunternehmen Info-Telefon Webseite
Merzig-Wadern Remondis GmbH Tel. 0800 1223255 www.remondis-gelbetonne.saarland
Neunkirchen RMG GmbH Tel. 0800 4006005 gelbe-tonne.neunkirchen@rmg-gmbh.de
Regionalverband Saarbrücken Paulus GmbH Tel. 0800 8560001 www.gelbe-tonne.saarland
Landkreis Saarlouis RMG GmbH Tel. 0800 4006005 https://www.rmg-gmbh.de/gelber-sack
Landkreis Saarpfalz RMG GmbH Tel. 0800 4006005 https://www.rmg-gmbh.de/gelber-sack
Landkreis St. Wendel Jakob Becker GmbH Tel. 0800 7236661 www.jakob-becker.de

Bürger*innen der Kommunen, die die Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung selbst übernommen haben, wenden sich bitte an die jeweiligen Kommunalverwaltungen bzw. den zuständigen Entsorger. Konkret sind dies: Saarbrücken (ZKE), Völklingen (EZV), St. Ingbert, St. Wendel, Lebach, Eppelborn, Wadgassen, Merzig und Mettlach.

Ja, eine Abholung von Sperrabfall ist nach Voranmeldung möglich. Bitte informieren Sie sich vorab über die Liste der Abfälle, die mitgenommen werden. Die Gebühr für die Abholung von Sperrabfall beträgt für bis zu 4 Kubikmeter pauschal 15 Euro und steigert sich pro weitere angefangene 4 Kubikmeter um jeweils 15 Euro. Die geschätzte Menge an Sperrabfall teilen Sie bitte bereits bei der Anmeldung mit, da dies für die Tourenplanung wichtig ist.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren Bevollmächtigte bieten wir mehrere kostenfreie Sperrabfall-Abholungen (jeweils 4 Kubikmeter) pro Jahr an. Alle Informationen dazu finden Sie unserer FAQ Freikontingent Sperrabfall sowie in unserem Sperrabfall-Flyer.

Die Abholung von Sperrabfall können Sie telefonisch beantragen beim EVS Kunden-Service-Center, Tel. 0681 5000-555, oder per Online-Formular Sperrabfall anmelden.

Nicht erfolgte Leerungen können bis am Folgetag bis 12 Uhr beim EVS Kunden-Service-Center unter der Tel. 0681 5000-555 oder per E-Mail an service-abfall@evs.de reklamiert werden. Lassen Sie die Tonne bitte weiterhin zur Leerung bereitstehen.

Jede Abfalltonne ist mit einem Chip versehen. Die darauf gespeicherte Chip-Nummer ist in unserem System mit Ihrem Anwesen verknüpft. Wenn Ihre Tonne geleert wird, wird die Chip-Nummer am Fahrzeug registriert und die Leerung erfasst. Die Anzahl der Leerungen Ihrer Abfalltonne können Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen. 

Leerungen abrufen

Nur in Losheim werden die Abfallgebühren nach dem Gewicht berechnet und die Abfalltonnen deshalb bei jeder Leerung gewogen. Die Differenz zwischen dem Gewicht vor und nach der Leerung ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühr. Liegt das registrierte Abfallgewicht unter der Eichgrenze von 5 Kilogramm, so werden pauschal 4 Kilogramm berechnet.

Die Leerungen Ihrer Abfalltonne und das Gewicht können Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen. 

Leerungen abrufen

Alle Termine für die Biotonne, die Graue Tonne und die Gelbe Tonne, die übrigens nicht im Auftrag des EVS abgefahren wird, finden Sie im Online-Abfuhrkalender für Ihre Straße. Feiertagsverschiebungen sind im Kalender bereits berücksichtigt. Auch die Ökomobiltermine können online aufgerufen werden.

zum Online-Abfuhrkalender

Die Verschiebungen bei der Abfallabfuhr an den Feiertagen finden Sie ihn Ihrem Online-Abfallkalender.

Homburg, Neunkirchen und Saarlouis erstellen eigene Abfuhrpläne für ihre Bürger*innen. Die Abfuhrpläne finden Sie unter diesen Links:

Abfuhrtermine Homburg; Neunkirchen, Saarlouis

Für einen Termin zur Abholung von Sperrabfall müssen Sie in der Regel mit einer Vorlaufzeit von 2 bis 3 Wochen rechnen - in Stoßzeiten ggf. auch einige Wochen länger. Deshalb melden Sie Ihren Sperrabfall bitte rechtzeitig an.

Die Abholung können Sie telefonisch beim EVS Kunden-Service-Center, Tel. 0681 5000-555, oder per Online-Formular Sperrabfall anmelden.

Änderungen oder Erteilungen von Sepa-Lastschriften müssen dem EVS immer schriftlich (mit Unterschrift) mitgeteilt werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Formular-Service.

Das Etikett an Ihrer Abfalltonne wird nicht verwendet, um die Leerungen zu erfassen. Es zeigt lediglich an, zu welchem Haus die Tonne gehört. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, dass Ihre Tonne nicht mehr geleert wird. Ihre Abfalltonne hat einen kleinen Chip, der dafür sorgt, dass die Leerung erfasst wird, sobald die Tonne am Müllwagen angehangen wird. Bestellen Sie bitte trotzdem kostenfrei ein neues Etikett beim EVS Kunden-Service, Tel. 0681 5000-555, E-Mail service-abfall@evs.de. Dies ist wichtig, damit nach erfolgter Leerungen die richtige Tonne ans Haus zurückgestellt wird und es nicht zu Verwechselungen kommt. 

Nutzen Sie hierzu das Formular An-, Ab- und Ummeldung von Abfallgefäßen, das sie im Formular-Service finden. Wenn Sie erstmals Gefäße anmelden, können Sie die Felder Objekt- und Debitorennummer frei lassen. Die beiden Nummern werden Ihnen mit dem ersten Gebührenbescheid mitgeteilt.

Zur Durchführung einer Eigentumsumschreibung ist in § 2 Abs. 4 der Abfallgebührensatzung Folgendes festgelegt: „Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers geht die Gebührenschuld mit Beginn des auf die Grundbucheintragung folgenden Monats auf den Rechtsnachfolger über. Anstelle der Grundbucheintragung kann auf den Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten abgestellt werden, wenn dieser durch notariellen Vertrag belegt wird.“ Um die Umschreibung und damit die Gebührenveranlagung ändern zu können, benötigen wir daher entsprechende Nachweise. Beachten Sie dazu bitte die folgenden Hinweise:

Ist die Änderung schon im Grundbuch vollzogen, dann senden Sie uns bitte eine Kopie des aktuellen Auszugs zu.

Ist die Änderung im Grundbuch noch nicht vollzogen, im Kaufvertrag aber der Übergang von Nutzen und Lasten festgelegt? Dann senden Sie uns bitte die folgenden Dokumente zu:

  1. Die erste Seite des notariellen Kaufvertrages mit Angaben zu Käufer und Verkäufer.
  2. Die Seite(n) des Kaufvertrages mit den Angaben zum Kaufgegenstand (z.B. genaue Bezeichnung des Grundstücks).
  3. Die Seite aus dem Kaufvertrag, auf der der Übergang von Nutzen und Lasten festgelegt ist. In vielen Fällen ist dort kein eindeutiges Datum ausgewiesen. Der Übergang ist dann unter die Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung gestellt. Liegt Ihnen die Bestätigung der vollständigen Kaufpreiszahlung vor, benötigen wir davon eine Kopie. Sollten Sie die Bestätigung der Kaufpreiszahlung nicht vorliegen haben, senden Sie uns bitte stattdessen das Formular Änderung der Eigentumsverhältnisse zu, von beiden Vertragsparteien im Original unterschrieben.
  4. Die letzte Seite des Kaufvertrages mit den beglaubigten Unterschriften.

Befinden sich auf den o. g. Seiten Inhalte, die vom EVS nicht benötigt werden, sollten diese unkenntlich gemacht werden. Das betrifft insbesondere Angaben zum Kaufpreis.

Bitte senden Sie die Dokumente per E-Mail an service-abfall@evs.de, per Fax an 0681 5000-550 oder auf dem Postweg an das EVS Kunden-Service-Center, Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.

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Zur Durchführung einer Eigentumsumschreibung ist in § 2 Abs. 4 der Abfallgebührensatzung Folgendes festgelegt: „Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers geht die Gebührenschuld mit Beginn des auf die Grundbucheintragung folgenden Monats auf den Rechtsnachfolger über. Anstelle der Grundbucheintragung kann auf den Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten abgestellt werden, wenn dieser durch notariellen Vertrag belegt wird.“ Um die Umschreibung und damit die Gebührenveranlagung ändern zu können, benötigen wir daher entsprechende Nachweise. Beachten Sie dazu bitte die folgenden Hinweise:

Ist die Änderung schon im Grundbuch vollzogen, dann senden Sie uns bitte eine Kopie des aktuellen Auszugs zu.

Ist die Änderung im Grundbuch noch nicht vollzogen, im Kaufvertrag aber der Übergang von Nutzen und Lasten festgelegt? Dann senden Sie uns bitte die folgenden Dokumente zu:

  1. Die erste Seite des notariellen Kaufvertrages mit Angaben zu Käufer und Verkäufer.
  2. Die Seite(n) des Kaufvertrages mit den Angaben zum Kaufgegenstand (z.B. genaue Bezeichnung des Grundstücks).
  3. Die Seite aus dem Kaufvertrag, auf der der Übergang von Nutzen und Lasten festgelegt ist. In vielen Fällen ist dort kein eindeutiges Datum ausgewiesen. Der Übergang ist dann unter die Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung gestellt. Liegt Ihnen die Bestätigung der vollständigen Kaufpreiszahlung vor, benötigen wir davon eine Kopie. Sollten Sie die Bestätigung der Kaufpreiszahlung nicht vorliegen haben, senden Sie uns bitte stattdessen das Formular Änderung der Eigentumsverhältnisse zu, von beiden Vertragsparteien im Original unterschrieben.
  4. Die letzte Seite des Kaufvertrages mit den beglaubigten Unterschriften.

Befinden sich auf den o. g. Seiten Inhalte, die vom EVS nicht benötigt werden, sollten diese unkenntlich gemacht werden. Das betrifft insbesondere Angaben zum Kaufpreis.

Bitte senden Sie die Dokumente per E-Mail an service-abfall@evs.de, per Fax an 0681 5000-550 oder auf dem Postweg an das EVS Kunden-Service-Center, Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.

Bei einer Neuanmeldung lassen Sie die Felder einfach frei. Sind Sie schon länger bei uns angemeldet, finden Sie die Nummern oben auf Ihrem Gebührenbescheid.

Auf dem ersten Gebührenbescheid wird Ihr Verbrauch an Leerungen geschätzt. Diese Schätzung beruht auf dem durchschnittlichen Verbrauch bei einem Gefäß der entsprechenden Größe. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der tatsächliche Verbrauch ermittelt und es erfolgt eine Korrektur. Wichtig: Die Mindestleerungen bleiben davon unberührt.

Die Abrechnung der Abfallgebühren erfolgt über den Eigentümer bzw. die Hausverwaltung eines Objektes. Diese erhalten jährlich einen Gebührenbescheid, auf dem alle Abfallgefäße mit der Behälternummer aufgeführt sind und die in Anspruch genommenen Zusatzleerungen für den Restabfall berechnet werden.

Falls der Eigentümer die Unterlagen an Sie als Mieter weitergegeben hat, prüfen Sie bitte sofort, ob die Angaben mit dem tatsächlichen Behälterbestand übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an den Eigentümer.

Grundsätzlich ist die Nutzung der Biotonne Pflicht. Wenn Sie alle auf Ihrem Grundstück anfallenden organischen Abfälle durch Kompostierung selbst verwerten, dann können Sie von der Pflicht zur Aufstellung der Biotonne befreit werden. Dazu muss ein schriftlicher Antrag ausgefüllt werden. Nutzen Sie dafür bitte das Antagsformular An-, Ab- und Ummeldung von Abfallgefäße aus unserem Formular-Service.

Nein. Aus hygienischen Gründen empfehlen wir aber, die Biotonne alle 14 Tage leeren zu lassen, selbst wenn die Tonne nur halb voll ist. Das kostet Sie keinen Cent mehr. Denn für die Leerungen der Biotonne wird eine einheitliche Jahresgebühr von 58 Euro erhoben – unabhängig von der Anzahl der Leerungen, die Sie in Anspruch nehmen.

Die Biotonne gibt es nur in einer Größe als 120-Liter-Tonne. Wenn das für Sie nicht ausreichend ist, können Sie kostenpflichtig eine weitere Biotonne bestellen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular An-, Um- und Abmelden von Abfallgefäßen aus unserem Formular-Service.

Aus hygienischen Gründen empfehlen wir, die Biotonne alle 14 Tage leeren zu lassen, selbst wenn die Tonne nur halb voll ist. Das kostet Sie keinen Cent mehr. Denn für die Leerungen der Biotonne wird eine einheitliche Jahresgebühr erhoben – unabhängig von der Anzahl der Leerungen, die Sie in Anspruch nehmen. Mit diesen Maßnahmen beugen Sie Gerüchen und Madenbefall vor:

  • Vor der Befüllung eine Lage zerknülltes Zeitungspapier eingeben, um Anhaftungen zu vermeiden.
  • Biogut in der Biotonne nicht verdichten, damit beim Leerungsvorgang nichts zurückbleibt.
  • Speisereste und Küchenabfälle nie lange offen in der Küche stehen lassen, sondern nach Entstehen in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne geben.
  • Den Deckel der Biotonne nur zum Befüllen kurz öffnen, nie länger offen stehenlassen. Das Gleiche gilt für die Sammelgefäße in der Küche.
  • Biotonne nach Möglichkeit an einen kühlen, schattigen Platz stellen; Fäulnis und Geruchsbildung werden so vermieden.
  • Rasenschnitt und sonstiges feuchtes Biogut antrocknen lassen oder in Zeitungspapier einwickeln, bevor es in die Biotonne gegeben wird.
  • Fleisch- und Wurstreste sowie Knochen und Gräten immer in die Tonne geben, die als nächste geleert wird (Bio- oder Restabfallltonne).
  • Nasse, faule und geruchsintensive organische Stoffe immer in mehrere Lagen Zeitungspapier einwickeln vor Eingabe in die Biotonne.
  • Deckel und Tonnenrand der Biotonne von Zeit zu Zeit mit einem mit Essig befeuchteten Lappen abwischen, um Fliegen abzuschrecken.
  • Verschmutzte Sammelgefäße (Vorsammelgefäße und Biotonne) nach der Entleerung gegebenenfalls reinigen.

 

Sammeln Sie Ihr Biogut in der Küche am besten in einem kleinen Eimer, den Sie zuvor mit einer Papiertüte oder Zeitungspapier ausschlagen. Das Biogut kann dann gemeinsam mit dem Papier in die Biotonne geworfen werden.

Nein. Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne, da sie nicht kompostierbar sind und daher mit hohem technischen Aufwand in den Verwertungsanlagen herausgefiltert werden müssen. Das gilt auch für sogenannte Bio-Folienbeutel, die als kompostierbar ausgezeichnet sind.

Die Aussortierung der Plastiktüten erhöht enorm die Kosten, die anschließend über die Abfallgebühren abgedeckt werden. Darum ist es im Interesse aller, wenn das Biogut sauber getrennt wird und keine Plastiktüten hineingelangen.

Die in vielen Supermärkten als Bioabfallbeutel oder Biokompostbeutel angebotenen plastikähnlichen Müllbeutel gehören nicht in die Biotonne. Obwohl die Hersteller damit werben, dass diese Beutel biologisch abbaubar sind, dauert der Abbaubauprozess sehr lange. Die Zeit, in der das Biogut in den Verwertungsanlagen behandelt wird, reicht nicht aus, um diese Beutel zu zersetzen. Außerdem sind sie nicht von herkömmlichen Plastiktüten zu unterscheiden und müssen daher aufwendig aussortiert werden. Bitte benutzen Sie daher nur Papiertüten oder Zeitungspapier, um ihr Biogut einzupacken.