Biogut

Organische Küchen- und Gartenabfälle gehören in die Biotonne.

Biogut lässt sich energetisch verwerten und als Kompost stofflich nutzen. Dies macht es zu einer besonders wertvollen Ressource, die das Klima und die Umwelt schont. Die Verwertung von Biogut ist nachhaltig, wenn das Biogut frei von Störstoffen in die Biotonne gegeben wird. 


Kontrolle der Biotonne

Seit dem 1. Juli 2023 kontrolliert der EVS die Biotonnen auf Störstoffe. Hier haben wir für Sie wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema zusammengestellt:


Wohin mit dem Biogut?

Für das Biogut stellt der EVS den Haushalten die 120-Liter-Biotonne zur Verfügung, die 14-täglich entleert wird. Die Gebühr dafür beträgt 58,00 Euro pro Jahr. Für die Biotonne gilt das gleiche wie für die Restabfalltonne: Die Nutzung ist Pflicht. Eine Ausnahme gilt für alle, die ihr Biogut vollständig selbst auf dem eigenen Grundstück kompostieren und verwerten.

Eine Befreiung von der Biotonne ist möglich, wenn der Eigentümer/die Hausverwaltung eine ordnungsgemäße, vollständige und schadlose Eigenverwertung aller anfallenden Bioabfälle auf dem hauseigenen Grundstück, also am Ort der Entstehung, gewährleistet und eine eigene ausreichende gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche von 25 m² je Grundstücksbewohner auf dem angeschlossenen Grundstück nachweisen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eigenkompostierung vor Ort überprüft werden kann. Zu diesem Zweck obliegt dem EVS ein Betretungsrecht des Grundstückes (§ 29 Abs.2 der Abfallwirtschaftssatzung, § 9 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes). Das Betretungsrecht wird in der Regel nach vorheriger Ankündigung ausgeübt. Die Befreiung erfolgt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, sobald festgestellt wird, dass das Biogut nicht in vollem Umfang selbst verwertet wird.

Umfassende Informationen zur Eigenkompostierung finden Sie in der Kompostfibel des Umweltbundesamtes.

Kompostfibel des Umweltbundesamtes

 

Speisereste aus Gastronomiebetrieben müssen getrennt gesammelt und über dafür zugelassene Fachbetriebe entsorgt werden. Eine Entsorgung über die Biotonne ist aus seuchenhygienischen Gründen nicht erlaubt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer FAQ Bioabfälle aus der Gastronomie.

Biotonne bestellen

Sie sind Grundstücks- oder Wohnungseigentümer? Gerne unterstützt Sie unser EVS Kunden-Service-Center bei der Beantragung Ihrer Biotonne, Tel. 0681 5000-555, E-Mail service-abfall@evs.de.


Wann wird die Biotonne abgefahren?

Die Biotonne wird 14-täglich geleert. Alle Termine mit Feiertagsregelungen finden Sie im Online-Abfuhrkalender für Ihre Kommune. Nicht erfolgte Leerungen können bis am Folgetag beim EVS Kunden-Service-Center, Tel. 0681 5000-555 reklamiert werden. Lassen Sie die Tonne bitte weiterhin zur Leerung bereitstehen.

Was tun, wenn die Biotonne nicht geleert wurde?

Nicht erfolgte Leerungen können bis am Folgetag um 12 Uhr beim EVS Kunden-Service-Center, Tel. 0681 5000-555, reklamiert werden. Lassen Sie die Tonne bitte weiterhin zur Leerung bereitstehen.


Was gehört in die Biotonne?

Das gehört hinein:

Biogut aus der Küche

  • Brot- und Gebäckreste
  • Eierschalen
  • Gemüse- und Salatabfälle
  • Kaffeesatz, Filtertüten, Teebeutel
  • Obstabfälle (auch Schalen von Bananen und Zitronen)
  • Speisereste (auch gekochte)
  • Wurst- und Käsereste (ohne Verpackung)

Biogut aus dem Garten

  • Blumenabfälle
  • Blumenerde
  • Fallobst (kleine Mengen)
  • Moos und Laub
  • Rasen- und Heckenschnitt
  • Unkraut

Sonstiges Biogut

  • Kleintierstreu (Holzwolle und Papier)
  • Sägespäne und -mehl

Das gehört nicht hinein:

  • Alufolien
  • Asche
  • Biomüll-Folienbeutel
  • Hundekot
  • Kaffeekapseln
  • Kehricht
  • Konservendosen
  • Plastikfolien und Plastiktaschen
  • Restabfälle aller Art
  • Staubsaugerbeutel
  • Verpackungen
  • Windeln
  • Zigarettenreste

 

 

Bitte benutzen Sie keine Plastiktüten und auch keine kompostierbaren Biokunststoffbeutel.

Aus hygienischen Gründen entsorgen Sie bitte Fleisch- und Fischabfälle in der Tonne, die als nächstes geleert wird (Restabfall- oder Biotonne).

Trennpläne

Unsere Trennpläne zeigen Ihnen, was in welche Tonne gehört. Die Pläne sind ideal für den Aushang in der Küche. Es gibt sie in mehreren Sprachen.


Kein Plastik und kein Restabfall in die Biotonne

Eigentlich ist es klar: In die Biotonne gehören nur organische Abfälle aus Küche und Garten. Enthält die Biotonne Störstoffe, wie z. B. Plastiktüten oder Restabfälle, bleibt sie ungeleert stehen und muss entweder für den nächsten Leerungstermin nachsortiert werden oder als Restabfall entleert werden. Die gesonderte Abfuhr wird dann dem Kunden mit dem Gebührenbescheid entsprechend in Rechnung gestellt.


Tipps zum Sammeln von Biogut

  • Benutzen Sie keine (!) Plastiktüten zum Einpacken des Bioguts. Auch Folienbeutel, die als kompostierbar gekennzeichnet sind, gehören nicht in die Biotonne.
  • Wickeln Sie das Biogut stattdessen in Zeitungspapier oder Papiertüten ein. 
  • Legen Sie auch den Boden der Tonne mit Zeitungen aus.
  • Lassen Sie Grasschnitt erst antrocknen, bevor Sie ihn in die Biotonne geben.
  • Fleisch- und Wurstreste sowie Knochen und Gräten immer in die Tonne geben, die als nächste geleert wird (Bio- oder Restabfalltonne)
  • Im Sommer stellen Sie die Biotonne nach Möglichkeit an einen schattigen Ort. Deckel und Tonnenrand der Biotonne von Zeit zu Zeit mit einem mit Essig befeuchteten Lappen abwischen, um Fliegen abzuschrecken.
  • Falls vorhanden, stellen Sie im Winter die Biotonne in einen frostgeschützten Raum.

Selbst kompostieren - so geht's

Wer Teile seines Biogutes selbst kompostieren möchte, findet in der Kompostfibel des Umweltbundesamtes wertvolle Tipps dazu.

Kompostfibel des Umweltbundesamtes