FAQ zu Störstoffen in der Biotonne

Ab dem 1. Juli 2023 wird der EVS die Befüllung der Biotonnen genauer kontrollieren. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass keine Dinge enthalten sind, die dort nicht hingehören. Solche Dinge werden als „Störstoffe“ bezeichnet.  

„Störstoffe" sind Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören - zum Beispiel Glas, Plastik, Metalle und Restabfall. Auch Bio-Müll Folienbeutel, die als kompostierbar gekennzeichnet sind, sind nicht für die Biotonne geeignet.

Der EVS kontrolliert die Biotonnen, weil im saarländischen Bioabfall, der über die Biotonne gesammelt wird, immer noch viele Dinge enthalten sind, die dort nicht hineingehören. Diese Materialien werden als "Störstoffe" bezeichnet und umfassen vor allem Metall, Glas oder Plastik. Es ist wichtig zu wissen, dass auch Biofolien-Müllbeutel, die als kompostierbar gekennzeichnet sind, nicht in die Biotonne gehören.

Störstoffe im Bioabfall verursachen hohe Kosten und erschweren oder verhindern sogar die Verwertung des Bioabfalls. Das Ziel des EVS ist es aber, die Qualität des Bioabfalls zu verbessern.

Seit dem 1. Juli 2023 werden Müllfahrzeuge mit Detektionssystemen eingesetzt, um die Biotonnen auf Störstoffe zu kontrollieren. Vor und während der Leerung fotografiert das System den Inhalt der Tonne und scannt automatisch nach Störstoffen.

Das Kontrollsystem erkennt die falsche Befüllung der Biotonne mit KI-Technologie und dokumentiert sie mit Fotos. Die Zuordnung erfolgt über einen Transponder, der am Behälter angebracht ist.

Wenn in Ihrer Biotonne vor der Leerung Störstoffe entdeckt werden, wird die Tonne nicht geleert. Es wird ein Aufkleber mit einem Hinweis angebracht. Sie müssen dann dafür sorgen, dass die unzulässigen Abfälle entfernt werden. Danach können Sie die Biotonne bei der nächsten regulären Leerung wieder bereitstellen.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Störstoffe zu entfernen oder wenn das Sortieren unterlassen wird, kann die Tonne zusammen mit dem Restabfall abgeholt werden (es fallen die Kosten für die Leerung einer Restabfalltonne an). In diesem Fall melden Sie sich bitte bei der Telefonnummer, die auf dem Hinweisaufkleber an Ihrer Biotonne steht.

Es kann vorkommen, dass Störstoffe im unteren Teil der Biotonne erst während des Entleerungsvorgangs erkannt werden. In solchen Fällen prüft der EVS, ob und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen, und wendet sich gegebenenfalls an den Verantwortlichen.

Laut Abfallwirtschaftssatzung ist es nicht erlaubt, Störstoffe in die Biotonne zu geben. Wer dies dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Jede Biotonne hat einen Chip, der sie eindeutig identifiziert und dem Grundstückseigentümer oder der Grundstückseigentümerin zuordnet.

Wenn es zu besonders schwerwiegenden Verstößen kommt, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Dabei wird immer zuerst eine Anhörung durchgeführt. Das ist ein normaler Schritt in einem solchen Verfahren und ermöglicht es dem Betroffenen, sich zu dem erhobenen Vorwurf zu äußern.

Biogut aus der Küche, zum Beispiel:

  • Brot- und Gebäckreste
  • Eierschalen
  • Gemüse- und Salatabfälle
  • Kaffeesatz, Filtertüten, Teebeutel
  • Obstabfälle (auch Schalen von Bananen und Zitronen)
  • Speisereste (auch gekochte)
  • Wurst- und Käsereste (ohne Verpackung)

Biogut aus dem Garten, zum Beispiel:

  • Blumenabfälle
  • Blumenerde
  • Fallobst (kleine Mengen)
  • Moos und Laub
  • Rasen- und Heckenschnitt
  • Unkraut

Sonstiges Biogut, zum Beispiel:

  • Kleintierstreu (nur aus Holzwolle und Papier)
  • Sägespäne und -mehl

In die Biotonne dürfen keine Abfälle, die nicht biologisch abbaubar sind oder die biologische Verwertung stören. Dies gilt auch für als kompostierbar oder biologisch abbaubar bezeichnete Kunststoffe, insbesondere Bio-Folienbeutel.

NICHT in der Biotonne entsorgt werden dürfen zum Beispiel:

  • Alufolien
  • Asche
  • Biomüll-Folienbeutel
  • Hundekot
  • Hygieneartikel
  • Kaffeekapseln
  • Kehricht
  • Konservendosen
  • Plastikfolien und Plastiktüten aller Art
  • Produkte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen (Becher, Geschirr, Kaffeekapseln)
  • Restabfälle aller Art
  • Staubsaugerbeutel
  • Steine
  • Verpackungen
  • Windeln
  • Zigarettenreste

Aus hygienischen Gründen dürfen Fleisch- und Fischabfälle in der Tonne entsorgt werden, die als nächstes geleert wird (Restabfall- oder Biotonne).

Sie können auf der Homepage des EVS kostenfrei Trennpläne für den Haushalt herunterladen oder bestellen. Es gibt sie in mehreren Sprachen.

Trennpläne herunterladen
Trennpläne bestellen

Bitte besorgen Sie sich fürs getrennte Sammeln der Abfälle in der Küche ein Vorsammelgefäß.

  • Benutzen Sie am besten einen Eimer mit Deckel. Der wird oft als Kompost- oder Biomülleimer bezeichnet. Sie können aber auch eine Schüssel oder einen anderen Eimer verwenden.
  • Sie können den Eimer oder die Schüssel mit Zeitung auskleiden. Das ist praktisch, weil Sie das Gefäß dann nicht ständig auswaschen müssen.
  • Eine andere Möglichkeit ist, das Biogut in Zeitungspapier einzupacken, bevor Sie es in den Eimer oder die Schüssel legen.
  • Wenn Sie eine Tüte zum Sammeln von Bioabfällen verwenden möchten, dann wählen Sie bitte ausschließlich eine Bioabfalltüte aus Papier.
  • Braune Bioabfall-Tüten aus Packpapier mit oder ohne Henkel gibt es in jedem gut sortierten Einkaufs- oder Drogeriemarkt.

Am besten, Sie probieren aus, welche Form der Sammlung für Sie am besten passt.

Verwenden Sie KEINE Plastiktüten

Bitte werfen Sie keine Plastiktüten, egal welche Art, in die Biotonne. Wenn es aus unvermeidbaren Gründen notwendig ist, Bioabfälle in Plastiktüten zu sammeln, müssen die Abfälle aus der Tüte in die Biotonne geleert werden. Die leere Plastiktüte gehört dann in die Restabfalltonne.

Auch wenn diese Beutel laut Herstellerangaben kompostierbar oder biologisch abbaubar sind, dürfen Bioabfälle im Saarland nicht in Kunststoff- oder Plastiktüten gesammelt werden. Die Zeit, die das Material in Kompostieranlagen verbleibt, ist zu kurz, um vollständig abgebaut zu werden. Die Tüten sind auch für die Vergärung nicht geeignet und müssen daher in den Verwertungsanlagen wie herkömmliche Plastiktüten aussortiert werden. Selbst wenn der Abbau innerhalb der Produktionszeiten vollständig gelingen würde, können "kompostierbare" Biofolien-Müllbeutel technisch nicht von herkömmlichen Plastiktüten unterschieden werden. Daher landen sie oft in Müllverbrennungsanlagen, zusammen mit dem wertvollen Inhalt aus biologisch abbaubaren Materialien. Aus diesen Gründen dürfen weder herkömmliche Plastiktüten noch kompostierbare Biofolien-Müllbeutel in der Biotonne im Saarland entsorgt werden.

Das Biogut aus dem Saarland wird zu Kompost für die Landwirtschaft oder den Gartenbau verarbeitet. Es kann auch als „Nahrung“ für Biogasanlagen genutzt werden, um daraus Energie zu gewinnen. Damit das Biogut hochwertig stofflich oder energetisch verwertet werden kann, muss es sorgfältig getrennt gesammelt werden.

Derzeit wird das Biogut aus der Biotonne außerhalb des Saarlandes verwertet. Ab Ende 2025 soll das geplante EVS BioMasseZentrum in Velsen jährlich etwa 60.000 Tonnen Biogut und Grüngut von kommunalen Sammelstellen zu hochwertigem Kompost und grünem Biogas verarbeiten.

Die Biotonne wird 14-täglich geleert. Die Gebühr für die Biotonne beträgt 58,00 Euro im Jahr.

Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer können Sie die Biotonne direkt beim EVS bestellen. Nutzen Sie dafür bitte unser Formular „Anmeldung, Abmeldung oder Änderung von Abfallgefäßen“ im Online-Formular-Service. Gerne unterstützt Sie auch unser EVS Kunden-Service-Center bei allen Fragen rund um die Biotonne, Tel. 0681 5000-555, E-Mail service-abfall@evs.de. Um die Biotonne abzumelden, müssen Sie eine schriftliche Erklärung vorlegen, dass Sie den Bioabfall auf dem eigenen Grundstück kompostieren.

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sprechen Sie bitte mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, da nur sie oder er die Bestellung oder Abmeldung einer Biotonne vornehmen kann.