Abwassergebühren / Einheitlicher Verbandsbeitrag

Der EVS erhebt zur Finanzierung der Ausgaben für die überörtliche Abwasserreinigung einen einheitlichen Verbandsbeitrag von seinen 52 Mitgliedern, den saarländischen Kommunen. Die Höhe richtet sich nach der Menge des Abwassers, das bei jedem Mitglied anfällt.

Die Abwassermenge wird mit dem Frischwasserverbrauch gleichgesetzt. Der einheitliche Verbandsbeitrag beträgt 3,146 EUR pro Kubikmeter Frischwasser für das Jahr 2023. Die seit 2012 unveränderte Gebühr musste aufgrund der erheblichen Steigerung der Energiekosten und Kosten für Bau und Sanierung erstmals seit 10 Jahren für 2023 um 3,0 % erhöht werden.

Die Kommunen erheben von den Grundstückseigentümern Abwassergebühren, in denen auch ein Betrag für die überörtliche Abwasserreinigung des EVS enthalten ist. Hinzu kommen die Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung und den Bau der innerörtlichen Kanalisation. Die Abwassergebühr in den saarländischen Kommunen ist unterschiedlich hoch und wird auf der Grundlage kommunaler Satzungen festgelegt.


Abgabeerklärung für die saarländischen Städte und Gemeinden

Gebühren und Satzungen

Hier finden Sie die aktuelle Beitragssatzung Abwasserwirtschaft und die Abgabeerklärung für die saarländischen Städte und Gemeinden: