Abwassergebühren / Einheitlicher Verbandsbeitrag
Der EVS erhebt zur Finanzierung der Ausgaben für die überörtliche Abwasserreinigung einen einheitlichen Verbandsbeitrag von seinen 52 Mitgliedern, den saarländischen Kommunen. Die Höhe richtet sich nach der Menge des Abwassers, das bei jedem Mitglied anfällt.
Die Abwassermenge wird mit dem Frischwasserverbrauch gleichgesetzt. Im Jahr 2024 betrug der einheitliche Verbandsbeitrag 3,360 EUR pro Kubikmeter Frischwasser. Aufgrund steigender Zinsen, hoher Energiekosten bei gleichzeitigem Rückgang der verbrauchten Frischwassermenge ist in 2025 eine Erhöhung um 22,8 Cent notwendig. Somit beläuft sich der einheitliche Verbandsbeitrag im Jahr 2025 auf 3,588 EUR pro Kubikmeter Frischwasser.
Die Kommunen erheben von den Grundstückseigentümern Abwassergebühren, in denen auch ein Betrag für die überörtliche Abwasserreinigung des EVS enthalten ist. Hinzu kommen die Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung und den Bau der innerörtlichen Kanalisation. Die Abwassergebühr in den saarländischen Kommunen ist unterschiedlich hoch und wird auf der Grundlage kommunaler Satzungen festgelegt.
Abgabeerklärung für die saarländischen Städte und Gemeinden
Gebühren und Satzungen
Hier finden Sie die aktuelle Beitragssatzung Abwasserwirtschaft und die Abgabeerklärung für die saarländischen Städte und Gemeinden: