Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.evs.de veröffentlichten Website des Entsorgungsverbandes Saar (EVS). Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist größtenteils mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) vereinbar. Die noch nicht erfüllten Anforderungen betreffen überwiegend das höhere WCAG-Niveau AAA. Für kommunale Webseiten in Deutschland ist die Einhaltung der WCAG 2.1, Level AA vorgeschrieben – dieser Standard wird hier bereits weitestgehend erfolgreich umgesetzt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Textkontrast (Erfolgskriterium 1.4.6 – AAA)
Bei einigen Texten ist der Farbkontrast zum Hintergrund geringer als 7:1. Diese Abweichung betrifft insbesondere kleinere Textelemente. Die Kontrastverhältnisse erfüllen jedoch die Mindestanforderungen der Stufe AA. Eine Anpassung der Kontraste ist für eine künftige Version der Website vorgesehen. - Linktexte (Erfolgskriterium 2.4.4 / 4.1.2)
Bei wenigen Links fehlen derzeit noch aussagekräftige Linktexte oder ARIA-Beschreibungen. Diese werden ergänzt, um die Zugänglichkeit für Screenreader zu verbessern. - Überschriftenstruktur (Best Practice)
Auf einzelnen Seiten fehlt derzeit eine sichtbare Hauptüberschrift (H1). Die Struktur wird überarbeitet, um die Orientierung für Tastatur- und Screenreader-Nutzende zu verbessern. - Lange Linktexte (Best Practice)
Einige Linktexte sind länger als 150 Zeichen. Diese werden zukünftig gekürzt, um die Bedienung mit Braillezeilen zu erleichtern. - Abkürzungen (Erfolgskriterium 3.1.4)
Abkürzungen wie EVS (Entsorgungsverband Saar) sind auf der Website beabsichtigt und werden aus Gründen der Wiedererkennbarkeit beibehalten.
Bei der ersten Nennung wird die vollständige Bezeichnung angegeben, um die Verständlichkeit sicherzustellen.
Barrierefreie Bereiche
Die folgenden Bereiche sind nach aktuellem Stand vollständig barrierefrei:
- Navigation und Seitenaufbau sind klar strukturiert und mit Tastatur vollständig bedienbar.
- Bilder und Grafiken enthalten Alternativtexte, soweit sie inhaltlich relevant sind.
- Formulare sind semantisch korrekt ausgezeichnet und beschriftet.
- Inhalte sind einfach verständlich und folgen einer klaren Lesereihenfolge.
- Layout und Design passen sich an verschiedene Bildschirmgrößen und Endgeräte an (responsives Design).
Einsatz von Eye-Able® Assist
Um die Zugänglichkeit und individuelle Nutzbarkeit unserer Website weiter zu verbessern, setzt der Entsorgungsverband Saar (EVS) das Tool Eye-Able® Assist der Web Inclusion GmbH ein.
Eye-Able® Assist ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Darstellung und Bedienung der Website an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
Zu den über 25 verfügbaren Funktionen gehören unter anderem:
- Anpassung von Schriftgrößen und Zeilenabständen
- Farb- und Kontrasteinstellungen
- Tastaturnavigation und Vorlesefunktion
- Nachtmodus und Blaulichtfilter
- Zusätzliche Werkzeuge, z. B. das Vergrößern des Mauszeigers oder das Ausblenden von Bildern
Das Menü von Eye-Able® Assist kann jederzeit über das Symbol am rechten Bildschirmrand oder über die Tastenkombination „ALT + 1“ aufgerufen werden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2025 erstellt und basiert auf einem automatisierten sowie manuellen WCAG-Test (Eye-Able Audit) der gesamten Domain www.evs.de.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Wir bemühen uns, die gemeldeten Probleme zu beheben.
Ihre Ansprechpartnerin:
Ira Dawo
Entsorgungsverband Saar
Stabsstelle Kommunikation
Tel. 0681 5000-610
E-Mail ira.dawo@evs.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
