FAQ Freikontingent Sperrabfall ab 1.1.2022

Eigentümer oder von Eigentümern bevollmächtigte Personen können die kostenlose Abholung beauftragen. Die Formulare Vollmachten finden Sie im Formular-Service.

Wer berechtigt ist, kann die kostenfreie Abholung wie gewohnt telefonisch unter 0681 5000-555 oder über das Online-Formular Sperrabfall anmelden bestellen. Bürger aus den Städten Homburg, Neunkirchen oder Saarlouis wenden sich - wie bisher - an den für sie zuständigen Fuhrpark.

Stadt Homburg (ohne weitere Gemeinden im Landkreis): Tel. 06841 101-914
Stadt Neunkirchen (ohne weitere Gemeinden im Landkreis): Tel. 06821 202-654
Stadt Saarlouis (ohne weitere Gemeinden im Landkreis): Tel. 06831 128-820

Pro Freikontingent beträgt die Menge 4 Kubikmeter. Das maximal zur Verfügung stehende Freikontingent kann mit einem Auftrag voll ausgeschöpft werden. Allerdings ist dies bei der Antragsstellung bereits anzugeben.

Die Mehrmenge kann leider nicht mitgenommen werden. Es kann gerne ein weiterer Termin zur Abholung bestellt werden. Ist noch Freikontingent verfügbar, ist auch diese weitere Abholung kostenlos. Darüber hinaus werden pro angefangene 4 Kubikmeter 15 Euro berechnet.

Ausschlaggebend ist das Volumen des jeweiligen Behälterbestands am Grundstück.

  • bis 240 L – 2 x pro Kalenderjahr
  • bis 480 L – 3 x pro Kalenderjahr
  • bis 960 L – 4 x pro Kalenderjahr
  • bis 1920 L – 5 x pro Kalenderjahr
  • mehr als 1920 L – 8 x pro Kalenderjahr

jeweils 4 Kubikmeter Sperrabfall.

Das Freikontingent wird hier hälftig geteilt. Jede Partei hat somit Anspruch auf eine kostenfreie Abholung pro Kalenderjahr.

Nein. Um das ganze System transparent zu halten, können Kontingente nicht übertragen werden.

Nein. Wir empfehlen aber, eine Abholung bis spätestens 15.11. eines Jahres anzumelden, da aufgrund der Auftragslage zum Jahresende bei den Entsorgern oder schlechten Witterungsbedingungen und den damit einhergehenden Verzögerungen eine Abholung und Anrechnung des Freikontingents noch auf das laufende Jahr nicht garantiert werden kann.

Nur Eigentümer oder von diesem im Vorfeld bevollmächtigte Personen können die gebührenfreie Abholung beauftragen. Die Formulare Vollmachten finden Sie in unserem Formular-Service.

Es gibt zwei Vollmachten mit unterschiedlichen Optionen. Die Formulare Vollmachten finden Sie in unserem Formular-Service.

Um den Überblick über das zur Verfügung stehende Freikontingent zu behalten.

Ja, wie bisher ist es auch möglich, eine reguläre gebührenpflichtige Abholung zu beauftragen.

Nein, durch den Kauf / die Eigentumsübertragung entsteht für das laufende Jahr kein neuer Anspruch. Wenn der alte Eigentümer sein Kontingent voll in Anspruch genommen hat, kann der neue Eigentümer erst im nächsten Jahr über kostenlose Abfuhren verfügen. Wurde nur ein Teil des Kontingents vom alten Eigentümer genutzt, kann der neue Eigentümer den Rest abrufen.

Bei einem Gefäßwechsel ist der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend.

Bei Neuanmeldung nach Leerstand ist entscheidend, ob der Voreigentümer das Kontingent bereits verbraucht hat. In diesem Fall würde das Kontingent nicht weiter aufleben.

Nein, beim Eigentumswechsel kann das aufgesparte Kontingent nicht mitgenommen werden, da es an das Grundstück gebunden ist.