Ja, wie bisher ist es auch möglich, eine reguläre gebührenpflichtige Abholung zu beauftragen.
Um den Überblick über das zur Verfügung stehende Freikontingent zu behalten.
Es gibt zwei Vollmachten mit unterschiedlichen Optionen. Die Formulare Vollmachten finden Sie in unserem Formular-Service.
Bürger*innen aus Beckingen, Bexbach, Blieskastel, Bous, Dillingen, Ensdorf, Freisen, Friedrichsthal, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Illingen, Kirkel, Kleinblittersdorf, Losheim, Mandelbachtal, Mar
Badkeramik Bodenbeläge, z.B. PVC, Teppichboden Bauschutt Baustellenabfälle, z. B. Bauholz, Deckenplatten Elektrogeräte aller Art z. B. Fernseher, Kühlschränke Deckenverkleidungen, Sanitäreinrichtungen