Felder Objekt- und Debitorennummer frei lassen. Die beiden Nummern werden Ihnen mit dem ersten Gebührenbescheid mitgeteilt.
Informationen zu unseren Dienstleistungen, Zugriff auf wichtige Formulare, Abfuhrtermine, Gebührenübersichten, rechtliche Grundlagen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
aufwändig und kostenintensiv entsorgt bzw. verwertet werden. Das merken Sie auch an der Höhe Ihrer Abfallgebühren. Vor allem aber wird der Bedarf an Rohstoffen und Energie reduziert, der bei Produktion und Transport
Die Abfallgebühren werden nach der Anzahl der Leerungen berechnet. Nur in Losheim wird der Abfall verwogen. Eine bestimmte Anzahl von Mindest-Leerungen bzw. ein Mindestgewicht (Losheim) ist in der Jahresgebühr
entsorgen Sie bitte an den Grüngut-Sammelstellen Ihrer Kommune. Informationen zu Öffnungszeiten und Gebühren finden Sie in den jeweiligen Informationsmedien Ihrer Kommune. Bei Fragen wenden Sie sich bitte
20 Prozent erreicht wird. Verbesserter Umweltschutz führt also auch zu Einsparungen, die dem Gebührenzahler zugutekommen.
werden oder als Restabfall entleert werden. Die gesonderte Abfuhr wird dann dem Kunden mit dem Gebührenbescheid entsprechend in Rechnung gestellt.
Eigentumsumschreibung ist in § 2 Abs. 4 der Abfallgebührensatzung Folgendes festgelegt: „Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers geht die Gebührenschuld mit Beginn des auf die Grundbucheintragung folgenden [...] werden, wenn dieser durch notariellen Vertrag belegt wird.“ Um die Umschreibung und damit die Gebührenveranlagung ändern zu können, benötigen wir daher entsprechende Nachweise. Beachten Sie dazu bitte die
Eigentumsumschreibung ist in § 2 Abs. 4 der Abfallgebührensatzung Folgendes festgelegt: „Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers geht die Gebührenschuld mit Beginn des auf die Grundbucheintragung folgenden [...] werden, wenn dieser durch notariellen Vertrag belegt wird.“ Um die Umschreibung und damit die Gebührenveranlagung ändern zu können, benötigen wir daher entsprechende Nachweise. Beachten Sie dazu bitte die
stellt der EVS den Haushalten die 120-Liter-Biotonne zur Verfügung, die 14-täglich entleert wird. Die Gebühr dafür beträgt 58,00 Euro pro Jahr. Für die Biotonne gilt das gleiche wie für die Restabfalltonne: