einfach frei. Sind Sie schon länger bei uns angemeldet, finden Sie die Nummern oben auf Ihrem Gebührenbescheid.
Nur Eigentümer oder von diesem im Vorfeld bevollmächtigte Personen können die gebührenfreie Abholung beauftragen. Die Formulare Vollmachten finden Sie in unserem Formular-Service.
der Grüngutsammlung liegt bei der Kommune. Sie regelt entsprechend auch die Öffnungszeiten und die Gebühren. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an Ihre Kommune.
Gefäßbestand? Dann rufen Sie uns einfach an: Tel. 0681 5000-555. Bitte halten Sie dafür Ihren Gebührenbescheid mit der Debitor- bzw. Mandatsreferenznummer bereit.
für die Grüngutverwertung und damit die an den Sammelplätzen gegenüber den Bürger*innen erhobenen Gebühren setzen sich aus den Kosten der Kommunen für die Sammlung des Materials und für die Nachrüstung der [...] n Geräte, sich von Kommune zu Kommune unterscheiden, fallen auch die Gesamtkosten und damit die Gebühren, die von den Bürger*innen zahlen sind, unterschiedlich aus.
Restabfalltonne. Gebührenpflichtige Entsorgung: Beantragen Sie beim EVS ( service-abfall@evs.de ; Tel. 0681 5000-555 ) die Entsorgung der Abfälle in der Gelben Tonne als Restabfall gegen Gebühr. Mieter wenden
Felder Objekt- und Debitorennummer frei lassen. Die beiden Nummern werden Ihnen mit dem ersten Gebührenbescheid mitgeteilt.
Felder Objekt- und Debitorennummer frei lassen. Die beiden Nummern werden Ihnen mit dem ersten Gebührenbescheid mitgeteilt.
Auf dem ersten Gebührenbescheid wird Ihr Verbrauch an Leerungen geschätzt. Diese Schätzung beruht auf dem durchschnittlichen Verbrauch bei einem Gefäß der entsprechenden Größe. Nach Ablauf des ersten Jahres
Auf dem ersten Gebührenbescheid wird Ihr Verbrauch an Leerungen geschätzt. Diese Schätzung beruht auf dem durchschnittlichen Verbrauch bei einem Gefäß der entsprechenden Größe. Nach Ablauf des ersten Jahres