Zur Durchführung einer Eigentumsumschreibung ist in § 2 Abs. 4 der Abfallgebührensatzung Folgendes festgelegt: „Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers geht die Gebührenschuld mit Beginn des auf die
Zur Durchführung einer Eigentumsumschreibung ist in § 2 Abs. 4 der Abfallgebührensatzung Folgendes festgelegt: „Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers geht die Gebührenschuld mit Beginn des auf die
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