Neu: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen – Kontoinhaber muss exakt benannt sein

Ab dem 09.10.2025 gilt die neue Regelung zur EU-weiten Empfängerüberprüfung (Verification of Payee kurz VoP).

Diese Regelung gibt vor, dass bei Überweisungen im gesamten EU-Raum der angegebene Kontoinhaber exakt mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmen muss. Nur dann kann die Zahlung erfolgreich durchgeführt werden.

Als Kontoinhaber bei Überweisungen an den EVS darf daher ausschließlich folgender Name angegeben werden: Entsorgungsverband Saar (EVS)

Bitte achten Sie darauf, keine abweichenden Namensangaben (z. B. Kürzel, Abkürzungen oder zusätzliche Zusätze) zu verwenden. Nur bei korrekter Angabe des o.g. Namens kann Ihre Zahlung unserem Konto gutgeschrieben werden.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!