Die Jahresbescheide vom 24.01., 31.01. und 13.02.2024 weisen die jeweils zutreffende Fälligkeitsübersicht samt Zahlungsfristen für die Abfallgebührenraten aus. So ist leicht auf einen Blick zu sehen, welche Termine jeweils berücksichtigt werden müssen.
Bei vorliegenden Lastschriftmandaten werden die fälligen Raten zum Fälligkeitstag automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Alle, die noch gerne ein Lastschriftmandat erteilen möchten, können das entsprechende Formular auf der Internetseite www.evs.de, „Formular-Service“, bequem herunterladen.
Überweisungen müssen zeitlich so erfolgen, dass sie zum Fälligkeitstermin bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben sind. Wichtig: Bitte nur die auf dem Bescheid angegebene Kontoverbindung nutzen.
Die Einhaltung der Fälligkeitstermine stellt sicher, dass keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren anfallen.
Fragen zum Gebührenbescheid bzw. zum Zahlbetrag beantwortet gerne das EVS Kunden-ServiceCenter (Tel. 0681-5000-555).