Wohin mit überschüssigem Obst? EVS gibt praktische Tipps

Jedes Jahr im Spätsommer hängen die Äste von Apfel-, Birnen- oder Zwetschgenbäumen voll mit leckeren, reifen Früchten. Aus den unterschiedlichsten Gründen werden aber viele Bäume nicht abgeerntet. Jedes Jahr verderben auf diese Weise Unmengen an Früchten noch am Baum oder sie verfaulen als Fallobst am Boden. Doch das muss nicht sein.

Die Alternative für die wertvollen Lebensmittel lautet: Verwerten statt vergammeln lassen.

Wer planbar ungenutzte Streuobstbestände hat, kann bereits aktiv werden, bevor die reifen Früchte zu Boden fallen: Eine gute Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme zu nahe gelegenen Schulen, um eine Eigenernte für Schulobst anzuregen. Soziale Einrichtungen wie „Die Tafeln“ sind ebenfalls dankbar für Obstspenden. In Onlinedatenbanken, zum Beispiel in der vom Verband der Gartenbauvereine Saarland / Rheinland-Pfalz e.V., können Standorte von nicht selbst abgeernteten Bäumen bekannt gegeben werden. Vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurde die Aktion „Gelbes Band - das Ernteprojekt" ins Leben gerufen. Mit einem kostenfrei bei der kommunalen Verwaltung erhältlichen gelben Band können Obstbäume markiert und das Obst als Allgemeingut kenntlich gemacht werden. Jede und jeder kann sich so ohne Rücksprache jederzeit gratis bedienen.

Auch wenn das Obst bereits am Boden liegt und die Menge für einen direkten Verzehr zu groß ist, gibt es immer noch eine Fülle von Alternativen, um es zu „retten“:
Mit dem richtigen Rezept zur Hand können die Früchte eingelegt, eingekocht oder entsaftet werden. Obst- und Gartenbauvereine oder Saftproduzenten ganz in der Nähe stellen auf Nachfrage ggf. gerne aus überschüssigem Obst leckere Produkte her. Oder fragen Sie bei Landwirten oder zum Beispiel einem Tiergehege im örtlichen Umfeld nach. Manchmal wird Fallobst gerne angenommen, um es zu verfüttern (bitte unbedingt vorher abklären!). Mit jeder kleinen, individuellen Geste kann ein Beitrag gegen die Verschwendung von wertvollem Obst geleistet werden.

Grundsätzlich: Fallobst zählt nicht zum Grüngut

Egal ob noch unreif wegen Astbruch oder schon reif oder gar faul - Fallobst zählt grundsätzlich nicht zu Grüngut, das an einer Sammelstelle abgegeben werden kann. Die Gründe liegen auf der Hand: Das Obst zieht Insekten oder Nager magisch an. Im Anliefer- und Lagerbereich drohen Hygiene-, Geruchs- oder Sicherheitsprobleme. Enthält das Grüngut zu viel Obst, könnte es auch zu einer Ablehnung durch die Verwerter kommen. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt und auch Kleinmengen sind dagegen unproblematisch (bei Unsicherheit am besten die Grüngutsammelstelle vor Ort kontaktieren.)

Nicht mehr nutzbares Fallobst sollte daher über die Biotonne entsorgt werden. Aber bitte die Biotonne erst kurz vor dem Leerungstag und nicht mit zu viel Gewicht befüllen. Gegebenenfalls ist auch eine Kompostierung im eigenen Garten möglich.

Viele weitere Tipps gegen Lebensmittelverschwendung gibt es im EVS-Blog (evs-blog.de).