Die Regelung gilt zeitlich befristet vom 1. Februar bis zum 14. März. Ab dem 15. März gelten an beiden Tagen wieder die regulären Öffnungszeiten von 8:00 Uhr bis 12:45 Uhr.
Die Regelung gilt zeitlich befristet vom 1. Februar bis zum 14. März. Ab dem 15. März gelten an beiden Tagen wieder die regulären Öffnungszeiten von 8:00 Uhr bis 12:45 Uhr.