Die versendeten Bescheide beinhalten sowohl den Jahresabschlussbescheid für das Jahr 2021, als auch den Abfallgebühren-Vorauszahlungsbescheid 2022.
Der EVS bittet um Verständnis, sollte es im Rahmen der Versandaktion aufgrund eines eventuell erhöhten Telefonaufkommens zu Wartezeiten bei der Entgegennahme von Anrufen durch das EVS Kunden-Service-Center kommen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, es einige Tage später nochmals zu versuchen oder Anfragen schriftlich - gerne per E-Mail - einzureichen.
Damit auf Anrufe, Schreiben, Faxe oder E-Mails zum Gebührenbescheid kurzfristig reagiert werden kann, sollte in jedem Fall die vollständige Objektadresse sowie die Debitoren- oder Objektnummer angegeben werden. Diese Angaben können dem Bescheid entnommen werden.
Wer als EVS-Kunde bereits per Lastschrifteinzug zahlt, braucht nichts zu tun. Wer künftig eine Abbuchung der Gebühren wünscht, verwendet hierfür das dem Gebührenbescheid beigefügte SEPA-Lastschriftmandat.
Allen Gebührenbescheiden liegt in diesem Jahr ein Flyer bei, mit dem TIBO, das sympathische Maskottchen der EVS Biogut-Kampagne „Ein Herz für die Tonne“, den Saarländer*innen wichtige Tipps zum Thema „sauberes Biogut“ gibt und Informationen vermittelt, warum Kunststoffe aller Art kein Fall für die Biotonne sind (weitere Infos unter www.ein-herz-für-die-tonne.de).
Für Fragen zum Gebührenbescheid steht das EVS Kunden-Service-Center von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00-18.00 Uhr zur Verfügung, Tel. 0681 5000-555, E-Mail: service-abfall@evs.de. Die Möglichkeit eines Vor-Ort-Termins muss vorher telefonisch abgeklärt werden.