Entsorgungsverband Saar: Säumige Zahler belasten den Abfallgebühren-Haushalt
Seit 01.01.2011 erhebt der Entsorgungsverband Saar die Abfallgebühren für die 45 Städte und Gemeinden im Saarland*, für die er die Einsammlung des Abfalls organisiert, selber.
In diesem Zusammenhang weist der EVS nochmals darauf hin, dass die fälligen Abfallgebühren der Bürgerinnen und Bürger, die in den betreffenden Kommunen leben, nicht wie bis Ende des letzten Jahres an die jeweiligen Städte und Gemeinden zu zahlen sind, sondern an den EVS.
Die Gebührenhöhe für 2011 teilte der EVS den Immobilieneigentümern in einem Vorauszahlungsbescheid – aufgeteilt in vier Raten zu vorgegebenen Fälligkeitsterminen – Anfang 2011 mit. Während rund die Hälfte der Bescheidempfänger dem EVS eine Einzugsermächtigung erteilt hat, um das Verfahren zu vereinfachen, sind beim EVS von zahlreichen Bescheidempfängern für das Jahr 2011 noch gar keine Gebühren eingegangen.
Der Gebührenhaushalt, mit dem die laufenden Entsorgungsleistungen für alle EVS-Kunden finanziert werden müssen, wird dadurch stark belastet.
Rückfragen zum Thema beantworten die Mitarbeiterinnen des EVS Kunden-Service-Centers unter Tel. 0681/ 5000-555.
*Saarbrücken, Völklingen, Lebach, St. Wendel, Mettlach, Eppelborn und Merzig organisieren die Abfalleinsammlung in eigener Regie).
