Stellungnahme zur Berichterstattung vom 27.6.2011: „Zinsloses Darlehen für den EVS“
Entgegen der Aussagen in o. g. Artikel hat der EVS in seinen Vorauszahlungsbescheiden sehr wohl seine Veranschlagung der erwarteten Leerungen für 2011 „nach unten“ angepasst. Wer z.B. in 2010 für die 120-Liter-Tonne die zweiwöchentliche Abfuhr in Anspruch genommen hatte, wurde mit lediglich 19 Leerungen veranschlagt, wer alle vier Wochen seine Tonne leeren ließ – also schon sehr wenig Müll produziert hat – mit 11 Leerungen.
So ist sicher gestellt, dass auf keinen Fall mehr gezahlt werden muss als in 2010, wenn man sich über das Jahr hinweg in diesem Rahmen bewegt.
Wer unter den im Vorauszahlungsbescheid angesetzten Leerungen liegt, erhält das Geld für die über den Mindestleerungen liegenden Leerungen im Rahmen des Jahresabschlussbescheides für 2011 ohnehin selbstverständlich zurück.
Es wäre absolut unseriös und sicher auch nicht von großer Akzeptanz begleitet, wenn für jeden Haushalt nur die Mindestleerungsanzahl veranschlagt würde und am Ende des Jahres dann reihenweise Nachzahlungen fällig würden.
Sowohl das Verfahren an sich, als auch die konkrete Festlegung der Leerungsanzahl für diesen ersten Bescheid sind gebührenrechtlich absolut korrekt und bundesweit erfolgreich erprobte Praxis.
Die Bürgerinnen und Bürger kennen genau dieses Vorgehen ohnehin aus den sonstigen Bereichen der Ver- und Entsorgung, wie z.B. von Strom-, Gas- und Wasserversorgern.
Wer hier von zinslosen Darlehen spricht, dem kann der EVS anbieten, seine Dienstleistungen rein über Kredite am freien Markt vorzufinanzieren – das wird dann allerdings ein wenig teurer…
Insgesamt müssen selbstverständlich in diesem ersten Jahr nach dem neuen System konkrete Erfahrungen gesammelt werden darüber, wer wie stark seine Müllmengen reduzieren kann. In 2012 gibt es dann eine individuelle Veranschlagung auf Basis der jeweiligen Erfahrungswerte.
Die aktuellen Zahlen zu den bereits erreichten Mengenreduzierungen (knapp 30 Prozent in den Kommunen, die nach dem Leerungssystem abgerechnet werden) liegen übrigens genau in dem Korridor, der sämtlichen Gebührenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde gelegt wurde. Es gibt also keinen Grund, Gebührenerhöhungen zu wittern.
