- Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von
Abwasser - Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Sanierung der zur Abwasserbehandlung notwendigen
Anlagen (Kläranlagen, Hauptsammler, Pumpwerke, Regenüberlaufbauwerke usw.) - Übernahme des bei den Gemeinden anfallenden, von diesen gesammelten und nach
Möglichkeit von Niederschlagswasser entlasteten Abwassers und dessen Zuleitung zu den Abwasserbehandlungsanlagen - Erstellung eines mit den jeweils betroffenen Gemeinden abzustimmenden und vom
Ministerium für Umwelt zu genehmigenden Maßnahmenplanes für alle Abwasseranlagen des EVS Erstellung und Fortschreibung eines Abwasserkatasters für alle Abwasseranlagen des EVS










