Elektro- und Elektronikgeräte dürfen seit März 2006 bundesweit nicht mehr über den Rest- oder Sperrmüll entsorgt werden. Hintergrund ist laut Elektrogeräte-Gesetz das erklärte Ziel aller EU-Länder, in den Geräten enthaltene Wertstoffe wiederzuverwerten und Schadstoffe umweltgerecht zu entsorgen. Alle neuen Elektrogeräte sind seitdem mit der „durchgestrichenen Abfalltonne“ gekennzeichnet.
Wohin damit?
Das gehört dazu:
Elektro- und Elektronikgeräte werden bei der Entsorgung in fünf Gerätegruppen eingeteilt. An den Annahmestellen stehen dafür entsprechend unterschiedliche Container bereit, in die Sie die Abfälle einsortieren:
- Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte: u. a. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Backöfen, Mikrowellen,
- Kühlgeräte, Geräte mit Flüssigkeiten: u. a. Kühlschränke, Gefriertruhen, Ölradiatoren
- Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik: u. a. Computer inkl. Zubehör, Videogeräte, Radios, Telefone, Handys, Musikinstrumente
Bildschirmgeräte: Fernseher, Monitore - Leuchtstofflampen, Energiesparlampen,
- Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, elektrische Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Akkuschrauber, Bohrmaschinen, Elektrorasenmäher, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Toaster, Föne, Rasierapparate, Gameboys, elektr. Spielzeug, Lampen mit Trafo und Dimmer
Annahmestellen
Die Adressen aller Annahmestellen finden Sie in der Abfallinformation "Elektro- und Elektronikaltgeräte".

